Die maximale Anhängelast beschreibt die Höchstlast, die vom Zugfahrzeug gezogen werden darf. Beachtet werden muss, dass das Leergewicht des Anhängers und das Gewicht der Ladung zusammengezählt, die Stützlast allerdings abgezogen wird. Die Stützlast wirkt auf die Anhängekupplung und somit auf das Zugfahrzeug. Ein 1300 kg Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 1300 kg. Liegt das Eigengewicht bei 300 kg, dürfen nur noch 1000 kg an Ladung transportiert werden.
Wird nun im Fahrzeugschein eine maximale Anhängerlast von 1000 kg angegeben, muss also auch unbedingt das Leergewicht des Anhängers beachtet werden. Beträgt das Eigengewicht des PKW-Anhängers 300 kg, dürfen also 700 kg an Last geladen und transportiert werden. Überschreitet das Leergewicht die maximale Anhängelast, darf der Anhänger nicht vom Zugfahrzeug gezogen werden.